Vernichtung Ihrer Datenträger
Die Vernichtung von Datenträgern ist geregelt in einer DIN-Norm Büro und Datentechnik – Vernichtung von Datenträgern. Die Regelungen in dieser DIN-Norm zur Vernichtung von Datenträgern sind kein Gesetz, es wird aber empfohlen, sich daran zu halten. Wir vernichten Ihre Datenträger gesetzeskonform, so können Sie sicher sein, dass Ihre Datenträger mit sensiblen personenbezogenen Daten bei uns korrekt vernichtet und entsorgt werden.
Drei Schritte für eine 100 %-ige Datenvernichtung
Die Datenvernichtung wird bei uns sehr sensibel behandelt.
- 1. Schritt: Safebox
Datenspeichergeräte wie beispielsweise Festplatten, Flash, Arbeitsspeicher, Laufwerke, CDs werden sofort in eine verschlossene Safebox gebracht.
- 2. Schritt: Demontage unter Aufsicht
Danach werden unter Aufsicht des Datenschutzbeauftragten unserer Firma demontiert.
- 3. Schritt: Einschmelzen
Als besondere Serviceleistung von uns: Nach der Demontage werden die Geräte eingeschmolzen. Damit gewährleisten wir, dass ein Zugriff auf die ursprünglichen Daten unmöglich ist, was zum Beispiel beim alleinigen Schreddern der Datenträger nicht unbedingt der Fall sein muss.